Die Mehrwegpflicht ist da.
Der Leitfaden für die Gastronomie
Seit dem 01.01.2023 sind gastronomische Betriebe, Cateringunternehmen und der Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet, ihr Take-Away-Essen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dieser Beschluss ist wichtig und notwendig für Umwelt, Klimaschutz und die Nachhaltigkeit unserer Städte. Auch, wenn die Umstellung anfangs wie eine Herausforderung scheint, zeigen wir dir, wie du die neuen Anforderungen in deinem Betrieb umsetzt.
Wir geben dir einen umfassenden Leitfaden an die Hand, in dem du nochmal alles wichtige rund um Mehrweg, die Mehrwegpflicht und die Umsetzung von Mehrweg in der Gastronomie nachlesen kannst.
Ist dir die Mehrwegpflicht bereits bekannt und du interessierst dich für deine Lösungsoptionen? Dann springe direkt zur Übersicht über die verschiedenen Mehrwegsysteme oder zu den Anforderungen, die eine Mehrwegverpackung für die Gastronomie erfüllen sollte.
Du weißt schon genau, was für eine Mehrweglösung du für deine To Go Verpackungen benötigst?
Was ist die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht ist ein Gesetzesentwurf, der Gastronom*innen dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Essen und Trinken zum Mitnehmen anzubieten. Das Gesetz greift europaweit seit dem 01.01.2023.
Auf Vorschlag der Bundesumweltministerin Svenja Schulze verabschiedete die Regierung den Gesetzesentwurf.
“Mein Ziel ist: Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen. Kundinnen und Kunden sollen ihr Take-away-Essen oder To-Go-Getränke ganz einfach in umweltschonenden Mehrwegbechern oder -behältern erhalten können. Durch die neue Pflicht zum Mehrwegangebot [...] werden wir die Verpackungsflut vor allem im To Go Bereich wirksam eindämmen.” (1)
Damit reagiert die Politik endlich auf das bestehende Müllproblem: Jedes Jahr fallen knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und Verpackungen im To Go Bereich an. Davon bringen Systemgastronomien und Imbisse jeweils ein Drittel in den Verkehr (2). Eine notwendige Maßnahme ist es deswegen, Einwegmüll bei den To Go Verpackungen zu reduzieren. Möglich wird das durch Mehrweglösungen, denn diese produzieren keinen Verpackungsmüll, der entsorgt und recycelt werden muss. Wie weitreichend das Problem des Verpackungsmülls in Deutschland ist und warum Recycling nicht immer die Lösung ist, erfährst du in unseren Wissensbeiträgen.
Wichtig bei der neuen Richtlinie ist, dass die Mehrweg-Alternativen nicht teurer sein dürfen als die entsprechenden Einwegverpackungen und dass für alle angebotenen Größen eines To Go Getränkes entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen (3).
Für wen gilt das Mehrweggesetz?
Restaurants, Cafés, Lieferdienste, aber auch Cateringbetriebe und der Lebensmitteleinzelhandel, die Take-Away-Essen oder To Go Getränke verkaufen, sind seit Anfang 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Während große Fast-Food Ketten nicht um die Regelungen herumkommen, müssen kleinere Läden nicht unbedingt umrüsten. Von der Pflicht ausgenommen sind beispielsweise Imbisse, Kioske und Spätkauf-Läden, sowie Gastronomien, die kleiner als 80 Quadratmeter sind und weniger als 5 Beschäftigte haben. Sie müssen jedoch ermöglichen, dass mitgebrachte Behältnisse befüllt werden können (4).
Für Ketten von beispielsweise Bahnhofsbäckereien greift die Ausnahme jedoch nicht. Auch wenn ihre Verkaufsfläche kleiner als 80 qm ist, zählt die Anzahl der Angestellten des gesamten Unternehmens. Beträgt diese mehr als 5 Mitarbeitende, müssen auch Ketten mit kleinen Verkaufsflächen Mehrweg anbieten (5).
Es wird zwar oft von einer „Mehrwegpflicht“ gesprochen, korrekterweise ist es aber lediglich eine „Mehrwegangebotspflicht“, da auch weiterhin Einwegverpackungen neben den Mehrwegalternativen ausgegeben werden dürfen. Da auch sowohl in der Politik, als auch in den Medien die „Mehrwegpflicht“ genannt wird und wir uns ehrlich gesagt auch diese Pflicht sehr wünschen würden, nutzen auch wir diese Beschreibung.
Mehrwegverpackung Definition
Gemäß des Verpackungsgesetzes ist der Handel seit dem 01. Januar 2019 dazu verpflichtet, Einweg- und Mehrweggetränke und deren Verpackungsart zu kennzeichnen. Einweg- und Mehrwegverpackungen lassen sich leicht unterscheiden: Eine Verpackung gilt als Mehrwegverpackung, wenn diese gespült und wiederverwendet werden kann.
Ergänzend haben sich nahezu alle Hersteller*innen und Anbieter*innen von Einweg-Getränkeflaschen dazu verpflichtet, die Flaschen mit einem “Einweg”-Hinweis zu kennzeichnen. Mehrwegflaschen wiederum werden von zahlreichen Unternehmen mit einem Mehrweg-Logo gekennzeichnet (6).
Welche Chancen bietet Mehrweg?
Mit dem Angebot von Mehrwegalternativen leistet dein Betrieb nicht nur einen großen Beitrag zum Umweltschutz, sondern kann auch selbst in vielen Punkten profitieren.
- Kosteneinsparung: Ja, Mehrweg ist günstiger. Bereits ab wenigen Take-Away-Portionen pro Woche lohnt sich der Umstieg auf Mehrwegverpackungen, da sich dein Betrieb einen Großteil der Kosten für Einwegbehältnisse sparen kann.
- Kund*innenbindung: Bringen Kund*innen ihre Pfandgefäße immer wieder zu deinem Betrieb zurück, stärkt das nicht nur die Bindung zu ihnen, sondern sorgt im besten Fall auch dafür, dass sie öfter etwas in deinem Betrieb kaufen.
- Bekanntheitsgrad: Mit der Einführung eines betriebseigenen Pfandsystems kann das eigene Firmenlogo auf den Mehrwegbehältern platziert werden. Damit steigt der Wiedererkennungswert und die Sichtbarkeit deines Betriebes auch außerhalb der eigenen Kundschaft. Besonders für Gastronomieketten, Cateringunternehmen oder den Lebensmitteleinzelhandel ist eine solche eigene Mehrweglinie sinnvoll.
- Erschließung einer neuen Zielgruppe: Kund*innen, die sich in ihrem Alltag für umweltbewusstes Verhalten einsetzen, lassen dieses Kriterium auch in ihr Konsumverhalten einfließen. Oft suchen sie gezielt nach gastronomischen Betrieben, die nachhaltige Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten. Sollte dein Betrieb bis jetzt nicht in dieses Raster gefallen sein, kannst du es nun ändern und auch diese Kund*innen direkt ansprechen.
Bei Nichteinhaltung können hohe Strafen auf dich zukommen
Das Nichteinhalten der Mehrwegpflicht kann als Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerber*innen im gleichen Markt gedeutet werden, da Mehrweg vermeintlich mit höheren Kosten und Aufwänden verbunden ist.
Verstöße gegen das Mehrweggesetz können sowohl verwaltungs- als auch zivilrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Außerdem können Mitbewerber*innen aus dem gleichen Marktsegment, sowie befugte Verbände und IHKs die Unterlassung des weiteren Vertriebs der entsprechenden Artikel, sowie ggf. Auskünfte über die Menge und Empfänger bisheriger Käufe oder sogar Schadensersatz einfordern (7).
Verstöße gegen die Mehrwegpflicht müssen an das Verpackungsregister und die Behörde des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden. Die Behörden sind dann verpflichtet zu prüfen, ob sich die Gastronom*innen an das Mehrweggesetz halten.
Du hast Fragen oder benötigst Hilfe bei der Umsetzung? Schreib uns doch!
Mehrweg darf nichts kosten
In der gesetzlichen Regulierung ist verankert, dass eine Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung (8). Es ist daher nicht ausreichend, Mehrweggeschirr nur zum Verkauf anzubieten.
Eigene Behältnisse dürfen zwar angenommen werden, jedoch muss zusätzlich eine Mehrwegoption gegeben sein, die für deine Kund*innen nicht teurer als eine Einweglösung ist.
Um nicht auf den Kosten der Mehrwegverpackung sitzen zu bleiben, kannst du ein Pfand erheben. Hierbei ist es dir überlassen, ob du ein eigenes System etablierst oder ob du dich einem der bestehenden Mehrwegsysteme wie z.B. Rebowl anschließt.
Hygienevorschriften
Die richtige Hygiene ist in der Gastronomie für viele Priorität Nummer 1. Das Thema sollte dich jedoch nicht davon abhalten, Mehrweg einzuführen. Eine gespülte Mehrwegschale ist genauso hygienisch wie ein Teller, den deine Gäste im Restaurant bekommen würden. Du solltest lediglich darauf achten, dass die Mehrweg Essensbox bei hohen Temperaturen spülmaschinengeeignet ist, so dass der Spülvorgang in die normalen Abläufe integriert werden kann und die üblichen Hygiene-Vorschriften eingehalten werden. Im Kapitel Produktauswahl findest du weitere Hinweise, worauf du bei der Wahl des Mehrweggeschirrs achten solltest.
Die Mehrwegverpackung stellt daher nur einen kleinen Teil innerhalb der Hygiene-Maßnahmen in der Gastronomie dar.
Annehmen von selbst mitgebrachten Behältnissen
Durch die Corona Pandemie hat sich eine große Unsicherheit bzgl. der Nutzung eigener Behältnisse eingestellt. Der Lebensmittelverband Deutschland hat jedoch ausdrücklich erklärt, dass die Befüllung von Mehrwegbehältern von Gästen erlaubt und sicher ist, sofern das Verhalten und Abläufe hygienisch einwandfrei sind (9).
Hilfreiche Dokumente:
Vor allem das letzte Dokument enthält wichtige Richtlinien zum Befüllen eigener Behälter. Wir empfehlen dir, dieses auszudrucken, dein Personal entsprechend zu schulen und das Infoblatt gut sichtbar auszuhängen.
Entsorgung von Mehrwegverpackungen
Wenn du dich einem Mehrwegsystem wie z.B. dem der reCup GmbH anschließt, bleiben die Behälter in deren Besitz und können am Ende der Lebensdauer zur Entsorgung an die reCup GmbH zurückgegeben werden. Wenn du dich für eigene Behälter entscheidest, solltest du auf die Recyclingfähigkeit achten, damit die Materialien am Ende wiederverwertet werden können und im Kreislauf bleiben, statt verbrannt zu werden. Pfandbehälter können im Normalfall ca. 150 Mal wiederverwendet werden, bevor sie ausgetauscht werden müssen.
Wie rechne ich Pfand ab & wie implementiere ich es in der Kasse
Pfand ist nicht gleich Umsatz
Es wird daher auf ein separates Konto gebucht, typischerweise auf das Konto “Erlöse Leergut”.
Auch Pfand ist umsatzsteuerpflichtig
Betrachtet man die Umsatzsteuer, wird bei Pfandgeldern grundsätzlich zwischen Warenumschließungen und Transportbehältnissen unterschieden. Pfand für Behältnisse, die für den Transport von Lebensmitteln notwendig sind und bei Endkund*innen verbleiben, werden als Warenumschließung behandelt, so auch Take-Away-Essen. Pfandgelder für Warenumschließungen richten sich umsatzsteuerlich nach der gelieferten Ware, werden also mit dem gleichen Prozentsatz berechnet wie der Inhalt.
“Wird das Pfandgeld für Warenumschließungen dem Abnehmer bei jeder Lieferung berechnet, ist es Teil des Entgelts für die Lieferung. Bei Rücknahme des Leerguts und Rückzahlung des Pfandbetrags liegt eine Entgeltsminderung vor.” (10)
Du hast noch Fragen?
Nachdem du gesehen hast, dass Mehrweglösungen in der Praxis funktionieren und gar nicht so schwer umzusetzen sind, schauen wir uns das Ganze eine Stufe konkreter an. Welche Mehrwegsysteme gibt es überhaupt und welche Lösung ist die richtige für deine Anforderungen?
Bestehende Systeme nutzen
Überregionale Poolsysteme
Zunächst gibt es die Möglichkeit, sich einem bestehenden Poolsystem anzuschließen. Ein Beispiel dafür ist das Pfandsystem der reCup GmbH mit ihren RECUP Bechern und den REBOWL Schalen (letztere stammen übrigens aus unserer Hand).
Der große Vorteil dieser Lösung ist: die Kund*innen können die Schalen bei jeder Partner-Gastronomie zurückgeben! Dadurch besteht ein deutschlandweites und enges Pfandnetz.
Um Teil dieses überregionalen Pfandnetzes zu sein, zahlst du eine monatliche, fixe Gebühr und entscheidest dich dann, wie viele Schalen du bestellen möchtest. Für jede Schale die du bestellst, hinterlegst du ein Pfand, das du dann auf deine Kund*innen umlegst. Solltest du Schalen zurückgeben oder aus dem Pfandsystem aussteigen wollen, ist auch dies möglich. Dein zuvor hinterlegtes Pfand bekommst du dann zurück.
Bei einer Pool-Lösung wirst du mit Kommunikationsmaterialien versorgt und durch feste Ansprechpartner*innen unterstützt.
Wann ist es das richtige für mich?
Wenn …
… du eine einfache Lösung ohne Aufwand suchst
… du viel Laufkundschaft hast
… du nur eine oder wenige Filialen hast
Lokale und regionale Initiativen / Pfandsysteme
Eine weitere Möglichkeit, sich einem bestehenden System anzuschließen, sind lokale und regionale Initiativen. Hier sind die Pfandsysteme an lokale Gegebenheiten angepasst. Deine Kund*innen können die Mehrwegverpackung gegen Pfand dann bei Partner-Gastronomien in deiner Region abholen und abgeben.
Beispiele sind Hannoccino in Hannover oder FairCup in Göttingen und Darmstadt. Wenn du dich für eine regionale Lösung interessierst, erkundige dich bei deiner Stadt oder lokalen Verbünden, ob es so eine Initiative bereits gibt.
Wann ist es das richtige für mich?
Wenn …
… du eine einfache Lösung ohne Aufwand suchst
… du lokal / regional agierst
… du ein starkes, regionales Netzwerk fördern möchtest
Eigene Systeme entwickeln
Standardprodukte
Wenn du dich keinem bestehenden System anschließen möchtest, besteht die Möglichkeit, mit erprobten Standardprodukten dein eigenes Pfandkonzept zu erarbeiten. Solche Standardprodukte kannst du gemäß deinen Anforderungen und der Verfügbarkeit auf dem Markt aussuchen und zusammenstellen.
Ein eigenes Branding ist nach Belieben auch möglich. Die Kund*innen können die Produkte dann nur in deiner Filiale bzw. in deinen Filialen abgeben. Auch die online sowie offline Kommunikation über dein Pfandsystem liegt bei einer eigenen Standardlösung in deinen Händen.
Wann ist es das richtige für mich?
Wenn …
… du unabhängig sein möchtest
… du ein eigenes Branding haben möchtest
… du viele Stammkund*innen hast
Interesse?
Individuelle Lösung
Die abschließende Möglichkeit, um Mehrweg bei dir zu implementieren, ist eine individuelle Lösung. Mit einem ausgewählten Partner, wie bspw. Crafting Future, kannst du ein eigenes Produktdesign in eigener Entwicklung umsetzen und so von Materialauswahl (gemäß den Anforderungen) bis Branding alles selbst gestalten.
Gemeinsam von der Idee zum Produkt - alles über den Produktentwicklungsprozess bei Crafting Future.
Durch die eigene Produktion verlängert sich die Vorlaufzeit und du erhältst ein exklusives Mehrwegprodukt. Wie bei der Standardlösung wird ein eigenes Pfandkonzept mit eigenen Kommunikationskanälen erarbeitet und die Kund*innen können die Produkte nur bei dir bekommen und wieder abgeben.
Wann ist es das richtige für mich?
Wenn …
… du unabhängig sein möchtest
… du ein eigenes Branding haben möchtest
… du viele Stammkund*innen hast
… du genügend Kapazitäten und eine gewisse Größe für ein eigenes Mehrwegsystem hast
… du besondere Anforderungen hast
… du ein exklusives Produkt haben möchtest
4. Produktauswahl
Bei der Umsetzung eines Mehrwegsystems für die Gastronomie ist die Wahl der richtigen Verpackung entscheidend. Vor der Anschaffung sollten funktionale Anforderungen (z.B. Lebensmittelzertifizierung) und Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. Materialauswahl und Recycling) bedacht werden. Im folgenden Abschnitt geben wir einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen für umweltfreundliche To Go Verpackungen.
Lebensmittelzertifizierung
Alle Küchenutensilien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, unterliegen gesetzlichen Regelungen. Mehrweggeschirr muss demnach zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet sein. Für die Kennzeichnung gibt es keine eindeutige Vorgabe, jedoch hat sich das EU-weit gültige Glas-Gabel-Symbol etabliert.
Tipp: Eine kleine Besonderheit ist, dass die Regelung nur für den Behälter und nicht für den Deckel gültig ist, sofern ein Mindestabstand zwischen maximaler Füllmenge und Deckel gewährleistet wird. Da die Lebensmittel beim Transport jedoch zu jeder Zeit in Kontakt mit dem Deckel kommen können, empfehlen wir, darauf zu achten, dass sowohl Behälter als auch Deckel zertifiziert sind.
Die Verwendung von Materialien, die für den Lebensmittelkontakt geeignet und frei von Schadstoffen sind, ist eine wichtige Grundvoraussetzung. Jedoch stellt es lediglich die Basis dar. Entscheidend ist am Ende auch die Produktgeometrie und damit die mögliche Kontaktfläche zwischen Mehrwegverpackung und Füllgut.
Spülmaschinenfestigkeit und Wärmeformbeständigkeit
Behältnisse, die im Pfandsystem zurückgegeben werden, müssen gespült werden. Mehrwegverpackungen sollten demnach für Gastro-Spülmaschinen, die im Schnitt bei 75 °C durchlaufen, geeignet sein.
Achtung: Es gibt eine Unterscheidung zwischen “spülmaschinengeeignet” und “spülmaschinenfest”. Nur wenn ein Produkt offiziell nach DIN-Normen geprüft worden ist, darf es als spülmaschinenfest gekennzeichnet sein. Das offizielle Symbol mit dem Wasserstrahl wird dann verwendet. Die kleine Zahl oberhalb des Wasserstrahls gibt an, wie oft die Mehrwegverpackung in der Spülmaschine gereinigt werden kann, ohne dass sie Schaden in Form von z.B. Verformungen annimmt. Wir empfehlen darauf zu achten, dass sie mindestens 500 Spülgänge übersteht.
Spülmaschinengeeignete Behältnisse hingegen, können bei der Spülmaschinenreinigung mit der Zeit beschädigt werden.
Im Produktentwicklungsprozess kann man die Spülmaschinenfestigkeit vor allem durch die Wandstärke, das Produktdesign, die Materialauswahl und die Form beeinflussen.
Stapelbarkeit
Ebenfalls wichtig in der Gastronomie, ist die Stapelbarkeit. Hiermit ist gemeint, ob man die Behälter ineinander (nestbar) und mit geschlossenem Deckel übereinander stapeln kann. Nestbare Behälter helfen beim Lagern und beim Rücktransport von leeren Boxen Platz zu sparen. Behältnisse, die mit geschlossenem Deckel stapelbar sind, erleichtern den Kund*innen den Transport, wenn mehrere Speisen gleichzeitig abgeholt werden. Zudem sorgt es dafür, dass Speisen optisch ansehnlicher bei Kund*innen zu Hause ankommen.
Auslaufsicherheit
Maßgeblich für die Auslaufsicherheit ist das Verschlusskonzept. Hier können verschiedene Technologien eingesetzt werden.
Ein gängiges Prinzip ist die Verwendung eines Silikonrings. Dieser kann allerdings verloren gehen. In den Lamellen kann sich zudem recht schnell Schmutz ansammeln.
Eine weitere Möglichkeit sind Deckel aus elastischen Kunststoffen, die den Behälter fest verschließen. In der Produktentwicklung ist das Konzept jedoch recht teuer. Zudem ist es für die Umwelt schlecht, da oftmals keine Monomaterialien verwendet werden und sich das Produkt dadurch nicht recyceln lässt.
Die Verwendung eines Monomaterials, das für eine gute Nachhaltigkeitsbilanz unabdingbar ist, ist jedoch möglich. Vom System her formt sich der Deckel dann nicht rund herum, sondern ist härter und klickt sich ein. Gut konzipiert, stellt diese Variante die beste Balance zwischen Auslaufsicherheit und Nachhaltigkeit dar.
Langlebigkeit / Robustheit
Je länger ein Produkt im Einsatz ist, desto besser für die Umwelt. Die Langlebigkeit von Take-Away-Verpackungen ist abhängig von diversen Faktoren, unter anderem Themen wie Kratzfestigkeit, Farbechtheit und Bruchfestigkeit.
All diese Faktoren können durch eine gute Materialauswahl und gute Konstruktion berücksichtigt werden, wodurch die Langlebigkeit des Produkts maximiert werden kann.
Recycling
Jedes Produkt, auch wenn es hinsichtlich Langlebigkeit optimiert wurde, erreicht irgendwann das Ende des Lebenszyklus. Ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise ist die Weiterverwendung von Materialien. Das kann nur passieren, wenn Produkte recycelt werden können.
Sobald ein Produkt untrennbar aus mehr als einem Kunststoff besteht, können Industrieanlagen die einzelnen Kunststoffe nicht trennen und das Produkt wird verbrannt, was ökologisch doppelt schlecht ist: Erstens wird bei der Verbrennung CO₂ freigesetzt, zweitens gehen Rohstoffe verloren. Kleiner positiver Punkt einer Verbrennung gegenüber der Deponierung von Müll ist, dass Energie gewonnen werden kann.
Die Nutzung von Monomaterialien bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass diese immer recycelt werden können. Bei vielen Kunststoffen fehlt die entsprechende Sortiertechnik, um aus dem Müllstrom eine sortenreine Kunststofffraktion zu erhalten. Hier fehlen teilweise schlichtweg die Mengen, um für jede Kunststoffart einen Kreislauf zu etablieren. Auch gibt es Unterschiede in der Recyclingqualität. Recyclingansätze, die gemischten Müll einschmelzen und zu Parkbänken verarbeiten, werden als Downcycling bezeichnet, was nicht erstrebenswert ist. Recycling ist nur dann gut, wenn ein mindestens gleichwertiges Produkt entstehen kann.
Unsere Devise: Schon beim Produktdesign und der Materialauswahl darauf achten, dass gut recyclingfähige Monomaterialien verwendet werden. Bei Crafting Future ist das Thema Recyclingfähigkeit eines der größten Forschungsfelder, denn: Wenn Produkte als recyclingfähig deklariert sind, heißt das lediglich, dass ihr Recycling in der Theorie möglich ist. In der Praxis wird eine Vielzahl der Produkte aufgrund spezifischer Materialzusammensetzungen dennoch verbrannt. Selbst wenn Design und Material optimal ausgeführt sind, ist es (abgesehen vom Recycling von PET-Flaschen) derzeit rechtlich nicht möglich, Rezyklat wieder im Lebensmittelbereich einzusetzen. Dies möchten wir ändern und haben dazu u.a. 2022 ein Forschungsprojekt zum "Bowl2Bowl"-Recycling gestartet.
Materialauswahl
Bei der Produktauswahl ist natürlich auch das verwendete Material wichtig. Die gängigsten Materialien bei Mehrwegverpackungen sind Glas, Edelstahl und Kunststoff. Dabei hat jedes einzelne seine eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Alltagstauglichkeit, Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit.
So ist Glas zwar leicht zu reinigen und kann beliebig oft wieder eingeschmolzen werden, stellt jedoch in puncto Bruchfestigkeit und Transport einige Schwierigkeiten im Gastronomiealltag dar.
Schauen wir uns diese Aspekte bei Edelstahl an macht dieses Material das Rennen, da es besonders leicht und dazu noch robust ist. Für den hohen ökologischen Fußabdruck, der durch die langen Transportwege und den Energieaufwand beim Recycling zustande kommt, gibt es allerdings wieder Punktabzug.
Das dritte Material im Bunde ist Kunststoff. Die Vorteile liegen hier klar im leichten Gewicht, der individuellen Anwendung und der Langlebigkeit. Wird jedoch konventioneller Kunststoff aus endlichen Ressourcen verwendet, schneidet die Ökobilanz nicht sonderlich gut ab. Zum Glück gibt es aber nachhaltigere Alternativen.
Welche das sind und welche weiteren Eigenschaften der Materialien bei der Auswahl beachtet werden sollten, haben wir dir in unserem Wissensbeitrag "Die richtige Materialwahl für deinen Mehrwegbehälter" genauer erklärt.